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10 Jahre Maria Hilf
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Jahresprogramm
11.07.2011
5 Jahre St. Angelus

Pflegestufen


Sicher wollen Sie wissen, wie sich die Pflegestufen zusammensetzen. Die Pflegeversicherung hat dafür Kriterien erstellt. Wenn Sie Hilfeleistungen zum Körpererhalt und zur Körperpflege benötigen, haben Sie die Möglichkeit, in eine Pflegestufe "eingruppiert" zu werden. Die Hilfeleistungen müssen in folgenden Bereichen erforderlich sein:   

Ernährung: Anleitung, Aufforderung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme                                       

Körperpflege: Hilfe beim Waschen und Ankleiden

Ausscheidung: Hilfe bei  Toilettengängen und Inkontinenzversorgung       

Mobilität: Hilfe beim Gehen, Stehen und Transfer zu den o.g. Verrichtungen (Ernährung, Körperpflege, Ausscheidung) 

Die Pflegestufen richten sich nach "Pflegeminuten". Folgende Minutenzahl muss erreicht sein, um die Pflegestufe zu erhalten; für:


 Pflegestufe 1   
   45 Pflegeminuten  
 Pflegestufe 2
 120 Pflegeminuten
 Pflegestufe 3
 240 Pflegeminuten
 Pflegestufe 3 +
 330 Pflegeminuten


Den Antrag zur "Begutachtung" richten Sie an Ihre Pflegekasse=Krankenkasse. Diese leitet Ihren Antrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Fachpersonen (Ärzte und Pflegekräfte) melden sich zum Besuch bei Ihnen an. Zuvor erhalten Sie einen Fragebogen, der bereits einen Pflegebedarf ermittelt.