Pflegestufen
Sicher wollen Sie wissen, wie sich die Pflegestufen zusammensetzen. Die
Pflegeversicherung hat dafür Kriterien erstellt. Wenn Sie
Hilfeleistungen zum Körpererhalt und zur Körperpflege benötigen, haben
Sie die Möglichkeit, in eine Pflegestufe "eingruppiert" zu werden. Die
Hilfeleistungen müssen in folgenden Bereichen
erforderlich sein:
Ernährung: Anleitung,
Aufforderung
oder Hilfe bei
der Nahrungsaufnahme
Körperpflege: Hilfe beim Waschen und
Ankleiden
Ausscheidung: Hilfe bei Toilettengängen und
Inkontinenzversorgung
Mobilität: Hilfe beim Gehen, Stehen und
Transfer zu den o.g. Verrichtungen (Ernährung, Körperpflege,
Ausscheidung)
Die Pflegestufen richten sich nach "Pflegeminuten". Folgende Minutenzahl muss erreicht sein, um die Pflegestufe zu erhalten; für:
Pflegestufe 1
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45 Pflegeminuten
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Pflegestufe 2
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120 Pflegeminuten
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Pflegestufe 3
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240 Pflegeminuten
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Pflegestufe 3 +
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330 Pflegeminuten
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Den Antrag zur "Begutachtung" richten Sie an Ihre
Pflegekasse=Krankenkasse. Diese leitet Ihren Antrag weiter an den
Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Fachpersonen (Ärzte und
Pflegekräfte) melden sich zum Besuch bei Ihnen an. Zuvor erhalten Sie
einen Fragebogen, der bereits einen Pflegebedarf ermittelt.