Die Preise für die Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden von den Kostenträgern, d.h. den Pflegekassen und dem Landeswohlfahrtsverband festgelegt. Dies geschieht in den Pflegesatzverhandlungen für jedes Pflegeheim individuell und schließt mit der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV). Diese beinhaltet Kriterien zur Stellenberechnung für die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung.
Was beinhalten die einzelnen Leistungsbereiche:Pflege:
alle Handlungen der Körperpflege, wie Hilfestellungen beim waschen, ankleiden, bei der Mobilisation, bei der Ernährung, bei der Ausscheidung;
medizinische Behandlung
Betreuung und Aktivierung
Unterkunft und Verpflegung
Versorgung mit Speisen und Getränken
Wäscheversorgung (maschinen-wasch-und trockenbare Kleidung)
Raumkosten (Reinigung, Ausbesserung,)
Investitionskosten
Miete