Kosten und Anmeldung
Gute Leistung erfordert ihren Preis
Die Preise für die Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden von den Kostenträgern, d.h. den Pflegekassen und dem Landeswohlfahrtsverband festgelegt. Dies geschieht in den Pflegesatzverhandlungen für jedes Pflegeheim individuell und schließt mit der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV). Diese beinhaltet Kriterien zur Stellenberechnung für die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung.
Die einzelnen Leistungsbereiche beinhalten:
Pflege
- alle Handlungen der Körperpflege, wie Hilfestellungen beim Waschen, Ankleiden, bei der Mobilisation, bei der Ernährung, bei der Ausscheidung
- medizinische Behandlung
- Betreuung und Aktivierung
Unterkunft und Verpflegung
- Versorgung mit Speisen und Getränken
- Wäscheversorgung (maschinen-wasch-und trockenbare Kleidung)
- Raumkosten (Reinigung, Ausbesserung)
Investitionskosten
- Miete
Heimentgelte ab 01.05.2024
Investitionskosten/Miete
Einzelzimmer | 20,50 / 23,50 €/Tag | |
---|---|---|
Ausbildungszuschlag | 3,76 €/Tag | |
Einzelzimmer | ||
Pflegegrad 2 | 160,59 €/Tag | |
Pflegegrad 3 | 176,77 €/Tag | |
Pflegegrad 4 | 193,63 €/Tag | |
Pflegegrad 5 | 201,19 €/Tag |
Heimkosten für ein Einzelzimmer nach Pflegegraden
Monat mit 30,42 Faktor | Anteil Pflegeversicherung | Eigenanteil | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 4.885,15 € | 770,00 € * | 4.115,15 € |
Pflegegrad 3 | 5.377,34 € | 1.262,00 € * | 4.115,34 € |
Pflegegrad 4 | 5.890,22 € | 1.775,00 € * | 4.115,22 € |
Pflegegrad 5 | 6.120,20 € | 2.005,00 € * | 4.115,20 € |
* ./. Leistungszuschuss §43c SGB XI in Abhängigkeit der Dauer des Aufenthaltes
In den Preisen enthalten sind alle Leistungen der Pflege und der Versorgung.
Zusatzleistungen wie z.B. Telefon, Friseur, Fußpflege, spezielle Wäschebehandlung und spezielle Getränke werden zusätzlich berechnet.
Anfrage Pflegeplatz
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