Kosten und Anmeldung

Gute Leistung erfordert ihren Preis

Die Preise für die Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden von den Kostenträgern, d.h. den Pflegekassen und dem Landeswohlfahrtsverband festgelegt. Dies geschieht in den Pflegesatzverhandlungen für jedes Pflegeheim individuell und schließt mit der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV). Diese beinhaltet Kriterien zur Stellenberechnung für die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung.

Die einzelnen Leistungsbereiche beinhalten:

Pflege

  • alle Handlungen der Körperpflege, wie Hilfestellungen beim Waschen, Ankleiden, bei der Mobilisation, bei der Ernährung, bei der Ausscheidung
  • medizinische Behandlung
  • Betreuung und Aktivierung

Unterkunft und Verpflegung

  • Versorgung mit Speisen und Getränken
  • Wäscheversorgung (maschinen-wasch-und trockenbare Kleidung)
  • Raumkosten (Reinigung, Ausbesserung)

Investitionskosten

  • Miete

Heimentgelte ab 01.04.2023

Investitionskosten/Miete

Einzelzimmer20,50 / 23,50 €/Tag

Ausbildungszuschlag

4,06 €/Tag 

 Einzelzimmer 
Pflegegrad 2142,54 €/Tag 
Pflegegrad 3158,72 €/Tag 
Pflegegrad 4175,58 €/Tag 
Pflegegrad 5

183,14 €/Tag

 


Heimkosten für ein Einzelzimmer nach Pflegegraden

 Monat mit 30,42 FaktorAnteil PflegeversicherungEigenanteil
Pflegegrad 2 4.336,07 €   770,00 € *3.566,07 €
Pflegegrad 3 4.828,26 €1.262,00 € *3.566,26 €
Pflegegrad 4 5.341,14 €1.775,00 € *3.566,14 €
Pflegegrad 5 5.571,12 €2.005,00 € *3.566,12 €

* ./. Leistungszuschlag §43c SGB XI in Abhängigkeit der Dauer des Aufenthaltes

In den Preisen enthalten sind alle Leistungen der Pflege und der Versorgung.

Zusatzleistungen wie z.B. Telefon, Friseur, Fußpflege, spezielle Wäschebehandlung und spezielle Getränke werden zusätzlich berechnet.

Anfrage Pflegeplatz

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